Baurecht

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie sowohl im privaten wie auch öffentlichen Baurecht

Das private Baurecht

Im privaten Baurecht, welches auf dem zivilen Recht aufbaut, geht es um die Verhältnisse zwischen Privatpersonen. Damit sind meistens die Vertragsverhältnisse zwischen Auftragnehmer (Architekten, Fachingenieure etc.) und Auftraggeber gemeint. Dabei wird sich mit Fragen beschäftigt wie:
Wer hat welche Pflichten, Rechte und Aufgaben?
Was ist bei einem Vertragsverhältnis zu beachten und selbstverständlich: Was ist dabei erlaubt?

Auch das System rund um die Normen für die Errichtung und Planung von Bauwerken und das damit verbundene Rechtssystem, findet sich in diesem Teilbereich wieder. Kommt es hier zu Streitigkeiten, so läuft dies immer auf einen Zivilprozess hinaus. Sie sollten sich also schon im Vorfeld ausführlich beraten lassen, um die Chancen auf einen solchen Streit und die damit verbundenen Kosten zu minimieren.

Das öffentliche Baurecht

Dieser besondere Teil des deutschen Verwaltungsrechts beschäftigt sich unter anderem mit der Zulässigkeit, der Ordnung, den Grenzen sowie der Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens. Man unterscheidet hier zwischen zwei großen Teilgebieten:

  1. Das Bauplanungsrecht: Dieses Rechtsgebiet wird auch Städtebaurecht genannt.
    Wo genau darf gebaut werden?
    Wie viel der vorhandenen Fläche darf überhaupt bebaut werden?
    Welche Art der Nutzung ist in den geplanten Gebieten überhaupt zulässig?
    Diese und mehr Vorschriften stammen aus genau diesem Gebiet.
  2. Das Bauordnungsrecht: Dieser Bereich ist speziell für Baumfirmen und Architekten sehr wichtig. Gesetzliche Bestimmungen für den Bau an sich, aber auch die vorher benötigte Baugenehmigung finden sich hier wieder. Die hier festgelegten Mindeststandards dienen u.a. der Gefahrenabwehr und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit.