Erbrecht

Streitfall im Erbrecht

Wir unterstützen Sie bei diesem schweren Thema mit Fachkenntnis, Feinfühligkeit und der notwendigen Ruhe. Denn schnell kochen hier die Gemüter zwischen Familienmitgliedern über. Im Idealfall wird ein solcher Erbstreit außergerichtlich geregelt. So lassen sich die hohen Kosten eines Verfahrens für beide Parteien vermeiden.

Das Testament aufsetzen

Sie haben im Grunde zwei Möglichkeiten ein Testament zu verfassen, wobei beide Ihre Vor- und Nachteile haben.

  1. Sie verfassen Ihr Testament selbst und das handschriftlich. Dies erspart Ihnen die Kosten eines Notars, aber auch die Sicherheit, die dies bietet. Im schlimmsten Fall widerspricht das Testament dem geltenden Gesetz und ist somit ungültig. Es reicht aber auch schon, wenn dadurch Interpretationen möglich sind. Da es dadurch zwischen den Erben dann schnell zum Streit kommen kann, sollte auch niemanden wundern. Ein solches Testament wird im Erbrecht leider sehr oft angefochten.
  2. Das Testament wird von einem Notar verfasst. Dies ist zwar immer mit Kosten verbunden, hat aber wie schon erwähnt den Vorteil von Formulierungs- und Rechtssicherheit. Außerdem wird Ihr Testament sicher verwahrt und kann nicht wie bei einem privaten Testament „verlorengehen“. Bitte beachten Sie hierbei aber, dass jede Änderung neue Kosten verursacht.

Liegt keine der beiden Variante vor oder das Testament wird für nichtig erklärt, wird die gesetzliche Erbreihenfolge herangezogen. Dies ist für alle Beteiligten eine meist sehr nervenaufreibende Angelegenheit, weswegen wir Sie um Ihretwillen dazu ermuntern wollen, sich vorher gut mit dem Thema Erbrecht auseinanderzusetzen.