In vielen Bereichen eines Unternehmens kann es notwendig sein, dass eine Geschäftsbesorgung durchgeführt werden muss – und das mit anwaltlicher Unterstützung. Zu diesen gehören z.B. Dienst- oder Werkverträge, Handelsvertreterverträge und Kommissions- oder Speditionsverträge.
Geschäftsbesorgungen durch den Anwalt
Das Aufsetzen und die Betreuung solcher speziellen Verträge sollte sehr genau ausfallen. Sie können zwar auch mündlich geschlossen werden, wir empfehlen Ihnen aber immer eine schriftliche Fassung. Wenn es dann doch einmal zu einem Streitfall kommt, gibt es eine gute Grundlage für die anschließende Schlichtung. Zu den Inhalten gehören:
- Die genauen Daten und Angaben des Leistungsgläubigers
- Die genauen Daten und Angaben des Leistungsschuldners
- Welche Pflichten hat der Leistungsschuldner im Zuge des Vertrages?
- Welche Pflichten hat der Leistungsgläubiger im Zuge des Vertrages?
- Welche Laufzeit liegt vor (Genaues Anfangs- und Enddatum)?
- Welche Vollmachten werden dem Leistungsschuldner vom Leistungsgläubiger erteilt?
- Welche genauen Bestimmungen zur Kündigung bzw. zum Rücktritt vom Vertrag gibt es?
- Schlussbestimmungen, Widerrufsbelehrung und sonstige Hinweise sind neben den Unterschriften die letzten Bestandteile
Ist der Vertrag erfolgreich aufgesetzt, sind selbstverständlich beide Parteien verpflichtet, diesen einzuhalten. Eine Kündigung muss nach den Regelungen der Geschäftsbesorgung schriftlich erfolgen.
Dies sind nicht alle Punkte, bei denen unsere Anwaltskanzlei Sie unterstützen kann. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei z.B.
- Behördengängen
- Aufsichtsratstätigkeiten
- Vollstreckung des Testaments
- Sitzungen von Eigentümergemeinschaften
- treuhänderischen Verwaltung von Vermögen
- anderen rechtlichen Verpflichtungen