Allgemein spricht man bei einem Werkvertrag von einem Vertrag, bei dem sich beide Parteien zu einem gegenseitigen Austausch von Leistungen verpflichten. Dies bedeutet dann, wie Sie sich denken können, dass meist eine Zahlung (der Werklohn) gegen ein Werk bzw. eine Leistung „getauscht“ wird. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei, dass der Erfolg, also ab wann eine Leistung erbracht ist, Teil dieses Vertrages ist.
Der Unterschied zu anderen Formen von Verträgen
Wer sich ein wenig mit Verträgen auskennt, weiß, dass die Unterscheidung zwischen Werk-, Dienst- und Kaufvertrag mitunter schwer sein kann. Dies macht eine Abgrenzung für das Werkvertragsrecht auch nicht immer ganz einfach.
Allgemein kann man sagen, dass es immer auf den oben erwähnten Erfolg ankommt. Ist dieser ein fester Bestandteil des Vertrags, kann man meist davon ausgehen, einen Werkvertrag vorliegen zu haben. Sollten Sie sich hier bei Formulierungen nicht sicher sein, unterstützt unsere Anwaltskanzlei Sie natürlich gerne mit einer ausführlichen Beratung.
Welche Grundlagen gibt das Werkvertragsrecht vor?