Das allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen (damit sind allgemein alle Bürger gemeint). Aus diesen Gründen wird es auch gerne als das Privatrecht bezeichnet. Zusätzlich regelt es aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen den natürlichen Personen und juristischen Personen (damit sind Vereine, Stiftungen und z.B. GmbHs gemeint).
In diesem Rechtsgebiet laufen somit viele kleine Gebiete zusammen, mit denen man sich gerade im Alltag sehr häufig beschäftigt.
- Verkehrszivilrecht: Dieses Rechtsgebiet, wie eigentlich viele der hier aufgeführten Kategorien, überschneidet sich mit anderen. Nach einem Unfall finden sich z.B. Überschneidungen mit dem Vertragsrecht.
- Mietrecht: Pflichten und Rechte von Mietern, aber auch von Vermietern werden in dieser Kategorie des Zivilrechtes behandelt. Mieterhöhungen, fehlende Zahlungen oder nicht behobene Mängel gehören wahrscheinlich zu den häufigsten Streitpunkten in diesem Rechtsgebiet.
- Arbeitsrecht: Auch das Arbeitsrecht gehört in den großen Bereich des Zivilrechtes hinein. Hier möchten wir ebenfalls auf die genaueren Informationen auf dieser Unterseite verweisen.
- Vertragsrecht/Rechtsgeschäfte: Versicherungen, Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge – damit hat wahrscheinlich jeder Bürger irgendwann einmal Probleme gehabt. Ziel ist es hier, zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln und zu prüfen, ob Leistungen erbracht wurden, verweigert oder eingefordert werden dürfen.
- Zahlungsverzug/Inkasso: Zu diesem Thema möchten wir Sie auf diese Seite verweisen. Dort gehen wir genauer auf unsere Leistungen in diesem Teil des Zivilrechtes ein.
- Handelsrecht und Gesellschaftsrecht: Handelsverkauf, Handelsverkehr, die Rechte und Pflichten von Gesellschaften, die Gründung und Übernahme von Gesellschaften uvm. findet sich in diesem sehr umfangreichen Rechtsgebiet wieder.