Inkassso

Egal ob als Privatperson oder Unternehmen – eine Unterstützung im Bereich Inkasso ist immer vonnöten. Damit diese Forderungen auch durchgesetzt werden können, lohnt sich oft die Einschaltung eines Anwalts. Ein Inkassobüro könnte nur außergerichtlich versuchen die Schulden einzutreiben. Durch unsere Anwaltskanzlei hingegen können sowohl außergerichtliche Einigungen als auch gerichtliche Verfolgungen durchgeführt werden.

Wann sollte man einen Anwalt einschalten?

Die Frage sollten Sie sich wirklich stellen. Denn die Kosten durch einen Anwalt sind normalerweise höher als die durch ein Inkassobüro. Es gibt aber verschiedene Punkte, die für einen Anwalt sprechen:

  • Wir können für Sie genau prüfen, welche Forderungen Sie stellen können und welche Aussichten Sie haben, diese Forderungen auch durchzusetzen, wenn es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt. Hierbei können Sie sich selbstverständlich auf unser umfassendes rechtssicheres Wissen verlassen!
  • Da wir außergerichtlich und gerichtlich für Sie aktiv werden können, ist es nicht notwendig, eine weitere außenstehende Partei hinzuzuziehen. Da Sie alles aus einer Hand erhalten, beugt die Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei in diesem Bereich Missverständnissen und Verzögerungen vor.
  • Das Vorgehen bzw. die notwendigen Maßnahmen werden auf den jeweiligen Fall speziell zugeschnitten. Im Idealfall, besonders wenn der Schuldner entgegenkommend ist, können wir den Fall auch außergerichtlich mit passenden Vereinbarungen abwickeln.

Wie läuft das Inkassoverfahren ab?

  1. Wir prüfen im ersten Schritt, noch vor dem Mahnverfahren, wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Wir stimmen mit unseren Mandanten anschließend ab, welche die beste Strategie wäre.
  2. Das Mahnschreiben folgt und, wie bereits erwähnt, versuchen wir nach Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung mit dem Schuldner zu erzielen.
  3. Zahlt der Schuldner nicht, folgt der Weg zum Gericht und somit auch der gerichtliche Mahnbescheid bzw. die Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
  4. Erfolgen wieder keine Zahlungen oder dem Mahnbescheid wird widersprochen, werden die nächsten Schritte von uns eingeleitet.